Brillen und Sehhilfen
Der Bundesrat hat kurzfristig am 3. Dezember 2010 per 1. Januar 2011 die gesetzlichen Leistungen für Sehhilfen aus dem KVG (Krankenversicherungsgesetz) ersatzlos gestrichen! Bisher wurden alle 5 Jahre CHF 180.– bezahlt. Aus der Zusatzversicherung MAXIMO werden jedoch nach wie vor die reglemtentarischen Leistungen ausgerichtet.
Bank- und Postkonto
Von vielen Versicherten kennen wir kein Bank- oder Postkonto. Dies bedeutet, dass wir Ihnen anstelle einer bequemen Direktzahlung auf Ihr Bank- oder Postkonto einen ASR-Check zustellen müssen, den Sie bei der Post einlösen müssen. Dieser Zusatzaufwand für Sie ist für uns mit erheblichen Kosten verbunden, da die entsprechenden Taxen für die Auszahlungschecks hoch sind. Wir empfehlen Ihnen deshalb, uns wenn immer möglich ein Bank- oder Postkonto bekannt zu geben, auf welches wir Ihnen Ihre Guthaben überweisen können.




