Patienten-Rechtsschutz-Versicherung (VVG)
Versichert sind Streitigkeiten bei
- Möglichen Fehlbehandlungen
- Unterlassung von Untersuchungen
- Verletzung der Aufklärungspflicht
- Fehlinformationen
- Informationsverweigerung
Welche Leistungen sind abgedeckt?
- Bearbeitung eines Rechtsschutzfalles
- Anwaltshonorare
- Fachexpertisen
- Gerichts- und Verfahrenskosten
- Allfällige Prozessentschädigungen
- Inkasso der Entschädigung für die Versicherten
- CHF 250’000.– pro Schadensfall innerhalb Europa
- CHF 50’000.– pro Schadensfall weltweit
Voraussetzungen für den Abschluss der Versicherung
- Heilungskostenversicherung nach KVG bei der kmu-Krankenversicherung




